Im Januar 2023 wird es keine Entsorgung/Abholung der Weihnachtsbäume durch die Stadt Ruhla geben. Ich bitte alle Bürger ihren Weihnachtsbaum selbst zu entsorgen. Wer keine
Regelungen zu Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten nach Artikel 27 Abs. 1, i. V. m. Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 und Art. 10 Absätze 1 und 4 der