Im Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUV) vom 28.05.2019 und auf Grundlage des § 31 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in Verbindung mit §
1. In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Thal der Stadt Ruhla wird am 09. November 2025 ein Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Gemeinde gewählt.