Achtung: Befall mit dem Eichenprozessionsspinner in der Stadt Ruhla und Gemeinde Seebach
In der Ortslage Kittelsthal und Seebach wurde an mehreren Stellen der Befall mit dem Eichenprozessionsspinner festgestellt. Die betroffenen Bereiche wurden von der Stadtwirtschaft Ruhla/Bauhof Seebach bereits mit Warnschildern gekennzeichnet. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich weitere befallene Bäume im Ortsgebiet befinden, die bisher noch nicht erkannt wurden.
Was ist der Eichenprozessionsspinner?
Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) ist ein Schmetterling, dessen Raupen vorwiegend an Eichen leben. Er stellt insbesondere in der Zeit seiner Verpuppung (Mai bis Juli) eine ernsthafte Gesundheitsgefahr für Menschen und Tiere dar. In den Brennhaaren der Raupen befindet sich das Nesselgift (Thaumetopoein), welches beim Menschen zu folgenden Beschwerden führen kann:
- Hautausschläge, Rötungen und starker Juckreiz
- Reizungen der Augen und Bindehautentzündung
- Atembeschwerden bis hin zu allergischem Asthma
- In seltenen Fällen schwere allergische Reaktionen
Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit Allergien oder Atemwegserkrankungen.
Was bedeutet das für Sie?
Die Stadtverwaltung Ruhla als erfüllende Gemeinde für Seebach bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die nachfolgenden Hinweise zu beachten und ernst zu nehmen:
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Raupen und Nestern!
- Halten Sie Abstand zu befallenen Bäumen!
- Warnhinweise und Absperrungen unbedingt beachten!
- Kinder und Haustiere besonders schützen!
Bei Verdacht auf Kontakt: Kleidung wechseln (bei mindestens 60 °C waschen), duschen und/oder ärztlichen Rat einholen.
Befall melden: Sollten Sie an weiteren Bäumen in der Gemarkung Ruhla, Thal, Kittelsthal und Seebach einen Befall mit dem Eichenprozessionsspinner feststellen, bitten wir Sie, dies der Stadtverwaltung Ruhla unter der Telefonnummer 036929 / 828-52 bzw. -53 oder per E-Mail an ordnungsamt@ruhla.de mitzuteilen.
Hinweis: Eigentümer von Privatgrundstücken sind für die Beseitigung eines Befalls mit dem Eichenprozessionsspinner auf ihrem Grundstück selbst verantwortlich und tragen die hierfür anfallenden Kosten eigenständig.
gez. Hartung
Bürgermeister