Einladung zur Bürgerversammlung Kittelsthal zur Wahl des Ortsteilrates und des Ortsteilbürgermeisters (m/w/d)
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Ruhla
als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Seebach
EINLADUNG
Bürgerversammlung Kittelsthal
zur Wahl des Ortsteilrates und des Ortsteilbürgermeisters (m/w/d)
am 23.06.2025 um 18:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Kittelsthal
Hauptstr. 41
99842 Ruhla OT Kittelsthal
TAGESORDNUNG
- Eröffnung der Bürgerversammlung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Wahl des Ortsteilrates Kittelsthal
- Wahl des Ortsteilbürgermeisters (m/w/d)
- Bekanntgabe und Beantwortung von Anfragen der Bürger (m/w/d)
Erläuterungen zur Wahl sowie zur Aufstellung der Kandidaten:
In den Ortsteilrat werden 6 Mitglieder gewählt. Für das Amt eines Ortsteilratsmitgliedes ist jeder Wahlberechtigte, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar, es sei denn, dass er infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Wahlberechtigt sind alle Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Sie müssen ihren Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten im Ortsteil Kittelsthal haben.
Zur Wahl sind der Personalausweis oder der Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung mitzubringen.
Wahlvorschläge können schriftlich bis zur Bürgerversammlung mit Einverständniserklärung des Bewerbers als Listen-, Einzel- oder Selbstvorschlag gemacht werden.
Wahlvorschläge werden bei der Stadtverwaltung Ruhla, Carl-Gareis-Straße 16, Einwohnermeldeamt Zimmer 207, während der Dienstzeiten entgegengenommen. Sie müssen enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Beruf. Auch die Vordrucke für die Einverständniserklärung eines Bewerbers sind im Einwohnermeldeamt erhältlich oder stehen auf der Homepage der Stadt Ruhla unter der Rubrik „Wahlen“ zum Download bereit. In der Bürgerversammlung können ebenfalls mündlich Wahlvorschläge gemacht werden.
Der Ortsteilbürgermeister (m/w/d) ist aus der Mitte des Ortsteilrates zu wählen. Der/die jeweilige Kandidat/-in wird durch den Ortsteilrat vorgeschlagen. Dasjenige Ortsteilratsmitglied ist als Ortsteilbürgermeister (m/w/d) gewählt, welches mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, so findet auf den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl statt, bei der gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält; bei Stimmengleichheit entscheidet das zu ziehende Los.
Ruhla, 20.05.2025
gez. Hartung
Bürgermeister