Hinweis zur Meldung der Mitgliederzahlen für die allgemeine Vereinsförderung 2025
Liebe Vereinsvorsitzende, liebe Vereinsmitglieder,
wir hoffen, dass Sie wohlbehalten und gesund in das neue Jahr gekommen sind. Sicherlich haben Sie schon die ein oder anderen Vorhaben oder Projekte in Ihrem Verein für dieses Jahr geplant.
Damit wir Sie darin unterstützen können, bitten wir Sie, uns Ihre Mitgliederzahlen für das Jahr 2025 bis spätestens 31.01.2025 per E-Mail an tourist@ruhla.de zu melden.
Laut Satzung zur allgemeinen Vereinsförderung haben die Vereine nach §7 Abs. (2) die Meldung zur Beantragung der allgemeinen Vereinsförderung bis zum 31.01. des laufenden Jahres mit der Mitgliederzahl zum 31.12. des Vorjahres bei der Stadtverwaltung zu melden.
Das mit dem Haushalt 2025 beschlossene Budget wird dabei nach der Anzahl der beantragenden und förderfähigen Vereine auf eine Summe eines nach Mitgliedern (Erwachsene und Kinder) aufgeteilten Zuschusses aufgeteilt.
Bei Nicht-Meldung der Mitgliederzahlen wird ein Sockelbetrag in Höhe von 50,00 € ausgezahlt.
Die aktuelle Satzung zur allgemeinen Vereinsförderung finden Sie zum Nachlesen hier.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Das Team der Tourist Information Ruhla