Öffentliche Bekanntmachung aus dem Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

Öffentliche Bekanntmachung aus dem Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

Anordnung von Maßnahmen gemäß § 13 Geflügelpest-Verordnung

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach hat am 07.01.2021 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Es wird für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung  und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, angeordnet.
  2. Alle Geflügelhalter im Landkreis Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Wartburgkreis anzuzeigen.
  3. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1. und 2. getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
  4. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis auf Weiteres.
  5. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
  6. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.

Die komplette Allgemeinverfügung kann unter folgenden Link eingesehen werden:
https://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen-aus-dem-bereich-veterinaer-und-lebensmittelueberwachung

 

gez. Dr. Slotosch
Bürgermeister