Wahlen

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla - Einladung Bürgerversammlung Thal zur Wahl des Ortsteilrates

EINLADUNG

Bürgerversammlung Thal zur Wahl des Ortsteilrates

 
am 15.01.2026 um 18:00 Uhr
 
Sport- und Freizeitzentrum Thal
Am Sportplatz
99842 Ruhla OT Thal

TAGESORDNUNG

  1. Eröffnung der Bürgerversammlung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  3. Wahl des Ortsteilrates Thal
  4. Bekanntgabe und Beantwortung von Anfragen der Bürger (m/w/d)
 
Erläuterungen zur Wahl sowie zur Aufstellung der Kandidaten:
 
In den Ortsteilrat werden 8 Mitglieder gewählt. Für das Amt eines Ortsteilratsmitgliedes ist jeder Wahlberechtigte, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar, es sei denn, dass er infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Wahlberechtigt sind alle Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Sie müssen ihren Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten im Ortsteil Thal haben.
 
Zur Wahl sind der Personalausweis oder der Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung mitzubringen.
 
Wahlvorschläge können schriftlich bis zur Bürgerversammlung mit Einverständniserklärung des Bewerbers als Listen-, Einzel- oder Selbstvorschlag gemacht werden.
 
Wahlvorschläge werden bei der Stadtverwaltung Ruhla, Carl-Gareis-Straße 16, Einwohnermeldeamt Zimmer 207, während der Dienstzeiten entgegengenommen. Sie müssen enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Beruf. Auch die Vordrucke für die Einverständniserklärung eines Bewerbers sind im Einwohnermeldeamt erhältlich oder stehen auf der Homepage der Stadt Ruhla unter der Rubrik „Wahlen“ zum Download bereit. In der Bürgerversammlung können ebenfalls mündlich Wahlvorschläge gemacht werden.
 
Ruhla, 17.12.2025
 
 
gez. Hartung
Bürgermeister