amtliche Bekanntmachungen

Informationen aus dem Rathaus - ab 01.09.ausschließlich bargeldlose Zahlung im Einwohnermeldeamt und Standesamt möglich

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ab dem 01. September 2025 ist im Einwohnermeldeamt und im Standesamt der Stadtverwaltung Ruhla ausschließlich die bargeldlose Zahlung mit der

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Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat der Volkssolidarität, Landesverband Thüringen e.V. die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden in Thüringen erteilt.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat der Volkssolidarität, Landesverband Thüringen e.V. die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden für den Zeitraum vom

15.09.2025 bis 29.09.2025

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Einladung zum Unternehmerstammtisch 2025

Herzliche Einladung zum Unternehmerstammtisch 2025.

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Die Stadt Ruhla und die Gemeinde Seebach erinnern Bürger an Abgabepflicht

Die Stadt Ruhla möchte daran erinnern, dass die Zahlungen für

die 2. Steuerfälligkeit 2025 (Steuern und Abgaben) lt. den neuen Steuerbescheiden am 15.08.2025

fällig sind.

Bei der

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Informationen aus dem Rathaus

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ab dem 01. September 2025 ist im Einwohnermeldeamt und im Standesamt der Stadtverwaltung Ruhla ausschließlich die bargeldlose Zahlung mit der

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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ruhla Karolinenstraße: Freigabe für den Radverkehr & Tempo 30-Zone eingeführt

Im Auftrag des Bauausschusses hat die Stadtverwaltung Ruhla erfolgreich die Freigabe der Karolinenstraße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße beim Straßenverkehrsamt des

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Öffentliche Bekanntmachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes WAK für alle Jagdausübungsberechtigten/ Jagenden/ Jäger des Wartburgkreises

Das Landratsamt Wartburgkreis, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, hat folgende Allgemeinverfügung für alle Jagdausübungsberechtigten/ Jagenden/ Jäger des Wartburgkreises

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Wichtige Information für Grundstückseigentümer in Ruhla, Thal, Kittelsthal und Seebach

Im Rahmen der Grundsteuerreform hat das Finanzamt Eisenach neue Grundsteuerwerte auf den Stichtag 01.01.2022 festgelegt. Darauf basierend wurden neue Grundsteuermessbeträge

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