Die Stadt Ruhla und die Gemeinde Seebach erinnern Bürger an Abgabepflicht

Die Stadt Ruhla möchte daran erinnern, dass die Zahlungen für

die 2. Steuerfälligkeit 2025 (Steuern und Abgaben) lt. den neuen Steuerbescheiden am 15.08.2025

fällig sind.

Bei der Überweisung oder Einzahlung ist unbedingt das entsprechende Kassenkonto anzugeben.

Wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt die automatische Abbuchung zum Fälligkeitstermin am 15.08.2025.
Es ist auf ausreichende Kontodeckung zu achten. Eingereichte SEPA-Mandate können nur bis Posteingang 01.08.2025 verarbeitet werden, später eingehende Mandate gelten erst ab der Folgefälligkeit 15.11.2025.

Entsprechende Formulare sind in der Kasse zu den Öffnungszeiten erhältlich, können über die Homepage der Stadt Ruhla heruntergeladen oder im Bedarfsfall per Post zugeschickt werden.

Bei nicht termingerechter Zahlung wird das Mahnverfahren eingeleitet und Mahngebühren und eventuelle Säumniszuschläge als zusätzliche Kosten berechnet. Um dies zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung daher alle Selbstzahler, die fälligen Steuern und Abgaben pünktlich zu begleichen.

Gleiches gilt für die Gemeinde Seebach, für die die Stadt Ruhla als erfüllende Gemeinde tätig ist.

 

gez. Hartung
Bürgermeister