Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Ruhla ist bemüht, ihre Website, im Einklang mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadt Ruhla www.ruhla.de.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. März 2020 erstellt bzw. überarbeitet. Das mit dem Relaunch beauftragte Unternehmen KRiPPS medien & design hat im Rahmen der Neugestaltung des Internetauftritts der Stadt Ruhla im März 2019 die technische Überprüfung der Barrierefreiheit durchgeführt.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar.

Noch bestehende Mängel

Die nachfolgenden Barrieren sind aktuell auf ruhla.de noch vorhanden.

  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.
  • Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dokumente) liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Zu eingebundenen Videos stehen zurzeit keine Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.
  • Die Website enthält bislang noch keine Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache. Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
  • Auf ruhla.de sind externe Portale zur Buchung von Unterkünften, Prospekten und Rennsteigtouren eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.
  • Bewegte Inhalte (Slider) sind nicht abschaltbar.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Stadt Ruhla arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Sollten Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren, Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit haben, können Sie sich über das Kontaktformular an die Stadtverwaltung Ruhla wenden.

Stadtverwaltung Ruhla
Carl-Gareis-Str. 16
99842 Ruhla

Tel.: 036929 8280
E-Mail: info@ruhla.de

 

Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsverfahren

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal vier Wochen) zu beantworten.

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.ruhla.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die

Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Herr Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Telefon: 0361 573 811 741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de


sowie an die Schlichtungsstelle zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) wenden:

Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de