Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf eines Grundstücks in Ruhla Wiesenstraße
- 036929 828-34
- 036929 80365
- u.sakuth@ruhla.de
Die Stadt Ruhla verkauft als Eigentümerin auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung das nachstehende unbebauten Grundstück in Ruhla:
Gemarkung Ruhla, Flur 1, Flurstück 8/14
Wiesenstraße = 772 m²
Grundstücksbeschreibung / städtebauliche Einordnung
Das Grundstück liegt sowohl am Erbstrom als auch an der Landesstraße. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und grenzt an eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Erschließung sind gegeben. Die Beurteilung eines Bauvorhabens erfolgt hier nach § 34 BauGB, d.h. das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Bebauung einfügen. Entsprechend dem Flächennutzungsplan handelt es sich um ein Mischgebiet. Weiterhin befindet sich das Grundstück im Sanierungsgebiet “Historische Kernstadt Ruhla“ sowie im Bereich der Gestaltungssatzung Ruhla.
Erschließung
Die Anschlussmöglichkeiten für Strom, Gas, Wasser- und Abwasser sind im öffentlichen Bereich vorhanden.
Nutzungsvorstellung der Stadt
Bebauung mit einem Wohn-und/oder Geschäftshaus
Mindestgebot
18.000,00 €
Auflagen für den Käufer
Vorlage eines Nutzungskonzeptes, Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren mit Rückkaufrecht der Stadt
Mehrerlösabführungsklausel
Erwerbsangebote sind unter Angabe der zukünftigen Grundstücksnutzung im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk: " Nicht öffnen- Angebot Wiesenstraße" zu richten an:
Stadtverwaltung Ruhla
Liegenschaften
Carl-Gareis-Straße 16
99842 Ruhla
Für weitere Auskünfte steht das Bauamt, Liegenschaften, Frau Sakuth Tel. 036929/ 82834 zur Verfügung.
Hinweis:
Das Grundstücksangebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten dar. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Ruhla. Die Stadt Ruhla ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.
gez. Dr. Slotosch
Bürgermeister
Private Investition "Ehemaliges Rathaus Thal"
- 036929 828-41
- 036929 80365
- i.endler@ruhla.de
Interessenbekundungsverfahren für eine private Investition:
„Ehemaliges Rathaus Thal“ in der Stadt Ruhla , Ortsteil Thal, Am Park 18
Die Stadt Ruhla führt ein Interessenbekundungsverfahren für eine private Investition in das ehemalige Rathaus im Ortsteil Thal durch.
Eine mögliche städtebauliche Entwicklung soll durch den Verkauf mit einer Sanierungs- / Umnutzungsverpflichtung des Grundbesitzes Flur 1, Flurstück 75/2 mit einer Fläche von 805 m² in der Gemarkung Thal, ermittelt werden.
Im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens werden Investoren gesucht, die ein reales Interesse am Objekt entwickeln und bereit sind, sich mit ihrem Konzeptentwurf einem Auswahlverfahren zu stellen.
Die Stadt Ruhla ist staatlich anerkannter Erholungsort und liegt im Wartburgkreis an der Nordseite des Thüringer Waldes am Rennsteig.
Ruhla hat mit seinen Ortsteilen Thal und Kittelsthal 5470 Einwohner.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude mit einer sehr weit zurückreichenden Geschichte. Das genaue Erbauungsjahr konnte trotz durchgeführter dendrochronologischer Untersuchung nicht bestimmt werden. In seiner Geschichte ist es wohl durch die Herren von Uetterodt, die die letzten Besitzer der Burg und Herrschaft Scharfenberg waren, gebaut worden.
Nachdem die Fam. von Uetterodt ein neues repräsentatives Haus bezog, befand sich im zu veräußernden Gebäude zunächst das Geistliche Untergericht – Patrimonialgericht der Herrschaft Uetterodt zu Scharfenberg. So fanden laut Überlieferung auch im 17. Jahrhundert gefürchtete „Hexenprozesse“ statt. Ab 1837 erhielt das Thaler Gericht die Bezeichnung „Herzogl. Sächsisches Gerichtsamt zu Thal“. Erst im Jahr 1949 wurde die Nutzung als Gerichtsgebäude aufgegeben und der Sitz der Gemeindeverwaltung hier angesiedelt.
Das Objekt wird zurzeit noch teilweise als Standesamt des Standesamtsbezirks Ruhla genutzt, eine komplette Nutzung wird angestrebt.
Das Gebäude soll noch in diesem Jahr durch Baumaßnahmen der Stadt Ruhla von den statisch wirksamen Schäden befreit werden. Auch danach werden weiterhin Sanierungsarbeiten notwendig sein.
Das Grundstück befindet sich in einem Sanierungsgebiet und das Haus sollte unter den Vorgaben der Stadtsanierung einer neuen Nutzung entsprechend den Vorgaben des bestehenden Flächennutzungsplanes zugeführt werden.
Die Bewerbung soll folgende Angaben enthalten:
1. Kaufpreisangebot
2. Nutzungskonzept, ggf. Referenzen
3. Zeitplan der vorgesehenen Umsetzung des Vorhabens
Wir bitten um Einreichung der Unterlagen in einem geschlossenen Umschlag bis zum 04.01.2021 bei der Stadtverwaltung Ruhla, Bauamt, Carl-Gareis-Straße 16 in 99842 Ruhla.
- Kennwort: -Rathaus Thal-
Für weitere Informationen oder Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an Frau Endler, Bauamtsleiterin. Telefon: 036929 82841, Fax: 036929 80365, Mail: i.endler@ruhla.de
Stadt Ruhla
Dr. Gerald Slotosch
Bürgermeister
Gewerbegrundstück Bahnhofstraße
- 036929 828-34
- 036929 80365
- u.sakuth@ruhla.de
Die Stadt Ruhla verkauft ein Grundstück in der Bahnhofstraße im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Bahnhofsvorstadt" -->B-Plan Bahnhofsvorstadt zur Ansiedlung von klein- und mittelständischem Gewerbe
Größe: ca. 2.800 m², auch teilbar
Preis: auf Anfrage
Verkauf Grundstück in Ruhla Carl-Gareis Straße 2,4
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- 036929 80365
- u.sakuth@ruhla.de
Die Stadt Ruhla bietet das nachstehende unbebauten Grundstück in Ruhla
Gemarkung Ruhla, Flur 29,
Flurstück 1837, Carl-Gareis-Str. 2,4, Teilfläche 497 m²
Flurstück 1826, Krumme Wiesengasse, unvermessene Teilfläche ca. 283 m²
mit insgesamt ca. 780 m² zum Verkauf an.
Grundstücksbeschreibung / städtebauliche Einordnung
Das erschlossene Grundstück liegt im Zentrum der Ortslage Ruhla direkt an der Landesstraße. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und grenzt an eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Erschließung sind gegeben. Die Beurteilung eines Bauvorhabens erfolgt hier nach § 34 BauGB, d.h. das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Bebauung einfügen. Entsprechend dem Flächennutzungsplan handelt es sich um ein Mischgebiet. Weiterhin befindet sich das Grundstück im Sanierungsgebiet “Historische Kernstadt Ruhla“ sowie im Bereich der Gestaltungssatzung Ruhla.
Nutzungsvorstellung der Stadt
Bebauung mit einem Wohn-und/oder Geschäftshaus
Mindestkaufpreis als Verhandlungsbasis
25.000,00 €
Auflagen für den Käufer
Vorlage eines Nutzungskonzeptes, Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren mit Rückkaufrecht der Stadt
Mehrerlösabführungsklausel
Kaufpreisangebote sind unter Angabe der beabsichtigten Grundstücksnutzung im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk: "Nicht öffnen-Angebot Carl-Gareis-Straße" zu richten an:
Stadtverwaltung Ruhla
Liegenschaften
Carl-Gareis-Straße 16
99842 Ruhla
Für weitere Auskünfte steht das Bauamt, Liegenschaften, Frau Sakuth, Tel. 036929/82834 zur Verfügung.
Hinweis:
Das Grundstücksangebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten dar. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Ruhla. Die Stadt Ruhla ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.