Küss mich wach... Hier will ich mit Dir leben

Die Gemeinden im Erbstromtal haben nach der politischen Wende von 1989 aktiv die Chance des notwendigen Strukturwandels ergriffen. Durch die riesigen, unlösbar erscheinenden Probleme kam der alte Mut der Menschen wieder. Mut, gemeinsame Wege aus der Krise zu suchen, Lösungen zu finden, Mut zu kreativen Ideen und deren Umsetzung.

Mit dieser aktiven Gestaltung unserer Heimat ist es gelungen, das Erbstromtal zu einer sehr attraktiven, lebens- und liebenswerten Region mitten im schönen Naturpark Thüringer Wald zu entwickeln.

Eine Vielzahl gut sanierter Gebäude zeugt vom Engagement der Bürger und zeigt, was aus den noch unsanierten Häusern im Erbstromtal noch für Schönheiten werden könnten.

Mit dieser gemeinsamen Initiative gegen Leerstand sollen die letzten leerstehenden Häuser und ungenutzten Grundstücke neue Eigentümer finden. Unterstützt durch die Stadtverwaltung Ruhla und die Gemeinde Seebach sollen diese neuen Eigentümer ihre kreativen Ideen und Konzepte in unserer Region umsetzen können.

Es lohnt sich für Sie, in einer der schönsten Thüringer Regionen Ihre Lebenszeit, Kreativität und Geld zu investieren!

Finden Sie bei uns Ihren persönlichen Prinzen oder Ihre Prinzessin und erwecken ihn/sie mit einem Kuss aus dem Dornröschenschlaf.

Auf Grund der Nähe zu Eisenach, der sehr attraktiven landschaft6lichen Lage, der Vielzahl an vorhandenen Infrastrukturen, sehr guter Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten und zeitgemäßer Arbeitsplätze zieht der Immobilienmarkt auch im Erbstromtal spürbar an.

Nutzen Sie deshalb die einmalige Chance, derzeit noch bezahlbares Eigentum für Ihre Zukunft in unserer schönen Region zu erwerben. Wir freuen uns auf Sie.

Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf eines Grundstücks in Ruhla Wiesenstraße

Die Stadt Ruhla verkauft als Eigentümerin auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung das nachstehende unbebauten Grundstück in Ruhla:

Gemarkung Ruhla, Flur 1, Flurstück 8/14
Wiesenstraße = 772 m²

Lageplan

Grundstücksbeschreibung / städtebauliche Einordnung

Das Grundstück liegt sowohl am Erbstrom als auch an der Landesstraße. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und grenzt an eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Erschließung sind gegeben. Die Beurteilung eines Bauvorhabens erfolgt hier nach § 34 BauGB, d.h. das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Bebauung einfügen. Entsprechend dem Flächennutzungsplan handelt es sich um ein Mischgebiet. Weiterhin befindet sich das Grundstück im Sanierungsgebiet “Historische Kernstadt Ruhla“ sowie im Bereich der Gestaltungssatzung Ruhla.

Erschließung

Die Anschlussmöglichkeiten für Strom, Gas, Wasser- und Abwasser sind im öffentlichen Bereich vorhanden.

Nutzungsvorstellung der Stadt

Bebauung mit einem Wohn-und/oder Geschäftshaus

Mindestgebot

18.000,00 €

Auflagen für den Käufer

Vorlage eines Nutzungskonzeptes, Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren mit Rückkaufrecht der Stadt
Mehrerlösabführungsklausel

Erwerbsangebote sind unter Angabe der zukünftigen Grundstücksnutzung im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk: " Nicht öffnen- Angebot Wiesenstraße"  zu richten an:

Stadtverwaltung Ruhla
Liegenschaften
Carl-Gareis-Straße 16
99842 Ruhla

Für weitere Auskünfte steht das Bauamt, Liegenschaften, Frau Sakuth Tel. 036929/ 82834 zur Verfügung.

Hinweis:

Das Grundstücksangebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten dar. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Ruhla. Die Stadt Ruhla ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.

gez. Dr. Slotosch
Bürgermeister

 

Köhlergasse 37, Ruhla

Köhlergasse 37 99842 Ruhla

Die Stadt Ruhla verkauft in der Ortsmitte (Sanierungsgebiet "Historische Kernstadt") ein erschlossenes Baugrundstück (Abrissfläche) für Wohnbebauung

Größe: 252 qm
Kaufpreis: 5.000,00 EUR

Private Investition "Ehemaliges Rathaus Thal"

Interessenbekundungsverfahren für eine private Investition:
„Ehemaliges Rathaus Thal“ in der Stadt Ruhla , Ortsteil Thal, Am Park 18

Die Stadt Ruhla führt ein Interessenbekundungsverfahren für eine private Investition in das ehemalige Rathaus im Ortsteil Thal durch.

Eine mögliche städtebauliche Entwicklung soll durch den Verkauf mit einer Sanierungs- / Umnutzungsverpflichtung des Grundbesitzes Flur 1, Flurstück 75/2 mit einer Fläche von 805 m² in der Gemarkung Thal, ermittelt werden.

Im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens werden Investoren gesucht, die ein reales Interesse am Objekt entwickeln und bereit sind, sich mit ihrem Konzeptentwurf einem Auswahlverfahren zu stellen.

Die Stadt Ruhla ist staatlich anerkannter Erholungsort und liegt im Wartburgkreis an der Nordseite des Thüringer Waldes am Rennsteig.

Ruhla hat mit seinen Ortsteilen Thal und Kittelsthal 5470 Einwohner.

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude mit einer sehr weit zurückreichenden Geschichte. Das genaue Erbauungsjahr konnte trotz durchgeführter dendrochronologischer Untersuchung nicht bestimmt werden. In seiner Geschichte ist es wohl durch die Herren von Uetterodt, die die letzten Besitzer der Burg und Herrschaft Scharfenberg waren, gebaut worden.

Nachdem die Fam. von Uetterodt  ein neues repräsentatives Haus bezog, befand sich im zu veräußernden Gebäude zunächst das Geistliche Untergericht – Patrimonialgericht der Herrschaft Uetterodt zu Scharfenberg. So fanden laut Überlieferung auch im 17. Jahrhundert gefürchtete „Hexenprozesse“ statt. Ab 1837 erhielt das Thaler Gericht die Bezeichnung „Herzogl. Sächsisches Gerichtsamt zu Thal“. Erst im Jahr 1949 wurde die Nutzung als Gerichtsgebäude aufgegeben und der Sitz der Gemeindeverwaltung hier angesiedelt.

Das Objekt wird zurzeit noch teilweise als Standesamt des Standesamtsbezirks Ruhla genutzt, eine komplette Nutzung wird angestrebt.

Das Gebäude soll noch in diesem Jahr durch Baumaßnahmen der Stadt Ruhla von den statisch wirksamen Schäden befreit werden. Auch danach werden weiterhin Sanierungsarbeiten notwendig sein.

Das Grundstück befindet sich in einem Sanierungsgebiet und das Haus sollte unter den Vorgaben der Stadtsanierung einer neuen Nutzung entsprechend den Vorgaben des bestehenden Flächennutzungsplanes zugeführt werden.

Die Bewerbung soll folgende Angaben enthalten:

1. Kaufpreisangebot

2. Nutzungskonzept, ggf. Referenzen

3. Zeitplan der vorgesehenen Umsetzung des Vorhabens

Wir bitten um Einreichung der Unterlagen in einem geschlossenen Umschlag bis zum 04.01.2021 bei der Stadtverwaltung Ruhla, Bauamt, Carl-Gareis-Straße 16 in 99842 Ruhla.

-    Kennwort: -Rathaus Thal-

Für weitere Informationen oder Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an Frau Endler, Bauamtsleiterin. Telefon: 036929 82841, Fax: 036929 80365, Mail: i.endler@ruhla.de


Stadt Ruhla
Dr. Gerald Slotosch
Bürgermeister

Informationen zum Downloaden als PDF

Verkauf Grundstück in Ruhla Carl-Gareis Straße 2,4

Die Stadt Ruhla bietet das nachstehende unbebauten Grundstück in Ruhla

Gemarkung Ruhla, Flur 29,
Flurstück 2369, Carl-Gareis-Str. 2,4, Teilfläche 497 m²
Flurstück 1826, Krumme Wiesengasse, unvermessene Teilfläche ca. 283 m²

mit insgesamt ca. 780 m² zum Verkauf an.

Lageplan

Grundstücksbeschreibung / städtebauliche Einordnung

Das erschlossene Grundstück liegt im Zentrum der Ortslage Ruhla direkt an der Landesstraße. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und grenzt an eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Erschließung sind gegeben. Die Beurteilung eines Bauvorhabens erfolgt hier nach § 34 BauGB, d.h. das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Bebauung einfügen. Entsprechend dem Flächennutzungsplan handelt es sich um ein Mischgebiet. Weiterhin befindet sich das Grundstück im Sanierungsgebiet “Historische Kernstadt Ruhla“ sowie im Bereich der Gestaltungssatzung Ruhla.

Nutzungsvorstellung der Stadt

Bebauung mit einem Wohn-und/oder Geschäftshaus

Mindestkaufpreis als Verhandlungsbasis

25.000,00 €

Auflagen für den Käufer

Vorlage eines Nutzungskonzeptes, Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren mit Rückkaufrecht der Stadt
Mehrerlösabführungsklausel

Kaufpreisangebote sind unter Angabe der beabsichtigten Grundstücksnutzung im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk: "Nicht öffnen-Angebot Carl-Gareis-Straße" zu richten an:

Stadtverwaltung Ruhla
Liegenschaften
Carl-Gareis-Straße 16
99842 Ruhla

Für weitere Auskünfte steht das Bauamt, Liegenschaften, Frau Sakuth, Tel. 036929/82834 zur Verfügung.

Hinweis:

Das Grundstücksangebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten dar. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Ruhla. Die Stadt Ruhla ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.